Zwei Kostenarten: Einbau und laufender Betrieb

Bei einem Smart Meter fallen zwei Arten von Kosten an. Der Einbau der Messeinrichtung ist für Verbraucher in der Regel kein eigener Kostenpunkt, wenn er im Rahmen des gesetzlichen Rollouts erfolgt. Dauerhaft zahlen Sie stattdessen eine Gebühr für den Messstellenbetrieb, die auf Ihrer Stromrechnung oder im Preisblatt Ihres Messstellenbetreibers auftaucht.

Wie hoch sind die Gebühren für den Messstellenbetrieb?

Die Höchstbeträge für den Messstellenbetrieb sind im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) festgelegt und richten sich unter anderem nach dem Jahresverbrauch und der Art der Messeinrichtung. Die Gebühren liegen damit in einem gesetzlich begrenzten Rahmen. Die konkreten Beträge ändern sich gelegentlich, deshalb sollten Sie den aktuellen Wert nicht aus älteren Artikeln übernehmen, sondern beim Messstellenbetreiber nachfragen.

Was ist im Preis enthalten?

Die Gebühr deckt den Betrieb der Messeinrichtung, die Datenübertragung über das Smart-Meter-Gateway und die Bereitstellung der Verbrauchsdaten ab. Sie ist nicht identisch mit dem Strompreis selbst, den Sie an Ihren Stromlieferanten zahlen.

Kosten prüfen: So gehen Sie vor

Lohnt sich ein Smart Meter finanziell?

Die Gebühr allein ist kein Sparfaktor. Der Nutzen entsteht erst, wenn Sie die Verbrauchsdaten nutzen: etwa für einen dynamischen Stromtarif, bei dem Strom zu Zeiten niedriger Preise günstiger ist, oder zur Optimierung des Eigenverbrauchs einer Solaranlage. Für die Frage, welche Geräte den größten Verbrauch verursachen, ist ein Steckdosen-Strommessgerät ohnehin die direktere Methode.

Mit dem Stromkosten-Rechner können Sie außerdem berechnen, was einzelne Geräte pro Monat oder Jahr kosten.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich für den Einbau eines Smart Meters bezahlen?

Im Rahmen des gesetzlichen Rollouts übernimmt in der Regel der Messstellenbetreiber den Einbau. Die laufende Gebühr für den Messstellenbetrieb bleibt dagegen bestehen.

Wo finde ich meinen Messstellenbetreiber?

Der Messstellenbetreiber steht meist auf der Stromrechnung oder ist der örtliche Netzbetreiber. Dort erhalten Sie auch das aktuelle Preisblatt.

Kann ich den Smart Meter ablehnen, weil er zu teuer ist?

Ein Smart Meter ist im gesetzlichen Rollout verpflichtend, sobald Ihr Anschluss betroffen ist. Welche Fristen gelten, erfahren Sie im Artikel zur Smart-Meter-Pflicht.

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