Auf einen Blick – Smartmeter Pflicht
- Die Einführung von Smart Metern ist beschlossene Sache und erfolgt schrittweise.
- Die Grundlage für diesen Roll-out bildet eine sogenannte Markterklärung, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erstellt wurde.
- Das BSI hat drei Geräte verschiedener Hersteller unabhängig voneinander zertifiziert, was Ende 2019 abgeschlossen wurde. Ein flächendeckender Roll-out läuft seit 2020
- Ab 2017 sollten Kunden mit einem jährlichen Verbrauch über 10.000 kWh ihre Stromzähler umrüsten lassen.
Kunden mit einem Verbrauch von unter 10.000 kWh werden ab 2020 umgerüstet. - Für Haushalte mit einem Verbrauch von unter 6.000 kWh ist ein intelligenter Stromzähler optional, allerdings muss ein moderner Zähler vorhanden sein.
- Es ist festgelegt, dass bis zum Jahr 2032 jeder Stromzähler entweder modern oder intelligent sein muss.
In jedem Haushalt wird ein neuer digitaler Zähler, auch moderne Messeinrichtung genannt, installiert. Einige Haushalte werden jedoch aufgefordert, die Installation sogenannter Smart Meter, also intelligenter Messsysteme, zu gestatten. Diese Smart Meter erfassen nicht nur den Stromverbrauch, sondern übertragen auch die erfassten Daten. Beide Optionen bedeuten zusätzliche Kosten.
Was sind Smart Meter, intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen?
Ein intelligentes Messsystem, auch als Smart Meter bezeichnet, besteht aus zwei Hauptkomponenten: einem digitalen Stromzähler und einem Kommunikationsmodul, das die Datenübertragung ermöglicht. Das intelligente Messsystem erfasst den Stromverbrauch, speichert und verarbeitet die Daten.
Der digitale Stromzähler ersetzt den alten analogen Ferraris-Zähler und wird auch als moderne Messeinrichtung bezeichnet. Durch die Integration eines Kommunikationsmoduls, auch Smart-Meter-Gateway genannt, wird die moderne Messeinrichtung zu einem intelligenten Messsystem. Dies ermöglicht eine bidirektionale Datenübertragung, was bedeutet, dass sie sowohl Daten senden als auch empfangen kann. In Zukunft könnten beispielsweise elektrische Geräte in einem Smart Home automatisch ein- oder ausgeschaltet werden, basierend auf günstigen Stromtarifen zu bestimmten Tageszeiten.
Mehr zum Thema Smart-Meter-Gateway vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Wer erhält ein intelligentes Messsystem und wer eine moderne Messeinrichtung?
Es gibt eine gesetzliche Verpflichtung für Messstellenbetreiber, Smart Meter in drei Gruppen von Haushalten zu installieren:
- Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden (kWh), basierend auf einem Durchschnitt der letzten drei Jahre. Wenn nicht genügend Verbrauchsdaten verfügbar sind, wird ein Verbrauch von bis zu 2.000 kWh angenommen.
- Bei niedrigerem Stromverbrauch ist die Installation eines intelligenten Messsystems optional und liegt im Ermessen des Messstellenbetreibers.
- Haushalte mit stromerzeugenden Anlagen, wie Photovoltaikanlagen, mit einer Nennleistung von mehr als 7 Kilowatt (kW). Bei Anlagen mit einer Leistung von über 1 bis 7 kW entscheidet der Messstellenbetreiber über die Installation nach Feststellung der „technischen Einbaumöglichkeit“ durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
- Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, wie Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen, die eine Vereinbarung mit dem Netzbetreiber gemäß § 14 a des Energiewirtschaftsgesetzes getroffen haben. Die Installation erfolgt nach Feststellung der „technischen Einbaumöglichkeit“ durch das BSI.
Wie erfolgt die Installation dieser intelligenten Systeme?
Haushalte, für die die Installation eines intelligenten Messsystems nicht vorgesehen ist, erhalten in den nächsten Jahren mindestens eine moderne Messeinrichtung, also einen digitalen Zähler. Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende sieht vor, dass dieser flächendeckende Einbau bis 2032 erfolgen soll. Aus diesem Grund haben viele Verbraucher bereits Benachrichtigungen über den geplanten Einbau erhalten. Bei Neubauten oder umfangreichen Renovierungen müssen moderne Messeinrichtungen ebenfalls installiert werden.
Der Einbau der neuen Zähler erfolgt schrittweise durch die Messstellenbetreiber, die gesetzlich verpflichtet sind, den Einbau durchzusetzen. Sie werden auf die betroffenen Haushalte zukommen, sodass die Verbraucher keine eigenen Maßnahmen ergreifen müssen. Die Kosten für die Installation der modernen Messeinrichtungen werden über die Netzentgelte finanziert und auf die Verbraucher umgelegt. Die Kosten für die Installation von Smart Metern werden in der Regel auf die Stromkunden umgelegt, können jedoch je nach Messstellenbetreiber variieren.
Was sind die Vorteile dieser intelligenten Messsysteme?
Transparente Verbrauchsinformationen: Verbraucher können ihren Energieverbrauch in Echtzeit überwachen und erhalten detaillierte Informationen über ihre Stromnutzung.
Flexible Tarifgestaltung: Netzbetreiber können flexible Tarife anbieten, die den Verbrauch zu bestimmten Zeiten belohnen und damit zur Entlastung des Stromnetzes beitragen können.
Fernablesung: Die automatische Übertragung der Verbrauchsdaten ermöglicht eine genaue Abrechnung ohne manuelle Ablesung vor Ort.
Energiesparen: Durch das Bewusstsein über den eigenen Energieverbrauch können Verbraucher effizienter mit Energie umgehen und dadurch Kosten sparen.
Integration erneuerbarer Energien: Intelligente Messsysteme ermöglichen eine bessere Integration von erneuerbaren Energien ins Stromnetz, da sie den Verbrauch und die Erzeugung besser ausbalancieren können.
Netzstabilität: Netzbetreiber können das Stromnetz besser überwachen und steuern, was zu einer verbesserten Netzstabilität führt.
Es ist wichtig zu betonen, dass Verbraucher das Recht haben, die Installation eines intelligenten Messsystems abzulehnen, es sei denn, sie fallen unter die gesetzlich vorgeschriebenen Gruppen, für die die Installation verpflichtend ist. In diesem Fall müssen die Bedenken gegenüber dem Messstellenbetreiber rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden.
Ab wann sind Smart Meter Pflicht
2023: Der „agile“ Rollout hat begonnen. Auch wenn Messstellenbetreiber noch nicht dazu verpflichtet sind, bestimmte Stromzähler auszutauschen, starten viele bereits mit dem Einbau von intelligenten Messsystemen (iMSys). Dies geschieht vor allem bei Verbrauchern mit einem Jahresverbrauch von 6000 bis 100.000 Kilowattstunden (kWh) und Erzeugern mit einer installierten Leistung von 7 bis 100 Kilowatt (kW). Bis Ende 2025 müssen in dieser Gruppe 20 Prozent aller Zähler ausgetauscht sein.
2025: Ab diesem Jahr sind Messstellenbetreiber dazu verpflichtet, bei Verbrauchern mit einem Jahresverbrauch von 6000 bis 100.000 kWh und Erzeugern mit einer installierten Leistung von 7 bis 100 kW Smart Meter einzubauen. Wenn ein Kunde den Wunsch nach einem Umbau äußert, muss dieser innerhalb von vier Monaten umgesetzt werden. Bis zum Ende des Jahres müssen in dieser Gruppe 20 Prozent der Zähler ausgetauscht sein.
2028: Hier wird der Einbau von Smart Metern für alle Verbraucher und Erzeuger obligatorisch. Für Verbraucher mit einem Jahresverbrauch von 6000 bis 100.000 kWh und Erzeuger mit einer installierten Leistung von 7 bis 100 kW müssen bis zum Ende des Jahres 50 Prozent der Zähler ausgetauscht sein. Bei Verbrauchern mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100.000 kWh und Erzeugern mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW beträgt die Austauschquote 20 Prozent bis Ende des Jahres.
2030: Bis zum Ende des Jahres müssen bei Verbrauchern mit einem Jahresverbrauch von 6000 bis 100.000 kWh und Erzeugern mit einer installierten Leistung von 7 bis 100 kW 95 Prozent der Zähler ausgetauscht sein. Bei Verbrauchern mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100.000 kWh und Erzeugern mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW beträgt die Austauschquote 50 Prozent bis zum Ende des Jahres.
2032: Bei Verbrauchern mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100.000 kWh und Erzeugern mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW müssen bis zum Ende des Jahres 95 Prozent der Zähler ausgetauscht sein.
Bitte beachten Sie, dass sich dieser Zeitplan entsprechend behördlicher Vorschriften ändern kann. Aktuelle Informationen finden Sie in den offiziellen Ankündigungen der Behörden und Messstellenbetreiber.
Smart Meter Pflicht Kosten
Das neue MsbG begrenzt die jährlichen Kosten für Privathaushalte und Betreiber kleiner Anlagen auf höchstens 20 Euro. Vorher lag diese Obergrenze bei 100 Euro pro Jahr. In Haushalten mit „steuerbaren Verbrauchseinrichtungen“ wie Elektroautos oder Wärmepumpen beträgt die Deckelung nun 50 Euro jährlich, im Vergleich zu den früheren 130 Euro. Die Differenz zu den bisherigen Kosten wird von den Netzbetreibern übernommen, da sie finanzielle Vorteile durch stabilere Netze haben.
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