Einleitung
Strom selbst zu messen und den Sicherungskasten zu überprüfen, ist für viele Haus- oder Wohnungsbesitzer ein Schritt zur besseren Kontrolle über den Energieverbrauch. Doch wie weit darf man dabei eigentlich gehen? Was ist erlaubt, was ist gefährlich – und wo drohen rechtliche Konsequenzen? Dieser Artikel klärt über die wichtigsten Aspekte rund um den Einbau, die Nutzung und die rechtlichen Rahmenbedingungen von Strommessgeräten und Sicherungskästen auf.
Grundlagen: Was ist ein Strommessgerät?
Ein Strommessgerät – umgangssprachlich oft auch Stromzähler genannt – misst den Stromverbrauch in Kilowattstunden (kWh). Es gibt portable Geräte, die an Steckdosen angeschlossen werden können, sowie fest installierte Stromzähler, die meist im Hausanschlussraum oder Sicherungskasten verbaut sind. Letztere unterliegen strengen gesetzlichen Regelungen und dürfen in der Regel nicht vom Laien verändert werden.
Was ist im Sicherungskasten erlaubt?
Der Sicherungskasten ist das Herzstück der elektrischen Anlage eines Gebäudes. Hier laufen alle Stromkreise zusammen, und hier befinden sich Schutzmechanismen wie Sicherungen und FI-Schalter. Folgende Punkte sind zu beachten:
- Keine Eigenarbeiten: Laien dürfen keine Arbeiten im Sicherungskasten durchführen. Das gilt sowohl für den Austausch von Sicherungen als auch für Umbauten.
- Nur Fachkräfte: Laut Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) dürfen nur eingetragene Elektrofachkräfte Eingriffe in den Sicherungskasten vornehmen. Ein Verstoß kann gefährlich und strafbar sein.
- Stromzähler gehören dem Netzbetreiber: Auch wenn der Stromzähler im eigenen Haus hängt, gehört er meist dem örtlichen Netzbetreiber. Eingriffe daran sind verboten.
Rechtslage: Wer darf was?
Nach §13 NAV ist die elektrische Anlage hinter dem Stromzähler Eigentum des Kunden, davor jedoch Eigentum des Netzbetreibers. Dementsprechend dürfen Sie ab dem Ausgang des Zählers eigene Geräte wie Unterzähler installieren – jedoch nur durch eine Elektrofachkraft. Alles vor dem Zähler (inklusive des Hauptstromzählers) ist Tabu.
Einzelne Bundesländer können zusätzliche Regelungen erlassen. Besonders beim Einsatz von Strommessgeräten oder Smart Metern ist auch das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) relevant.
Stromverbrauch messen: Diese Möglichkeiten haben Sie
Wer seinen Stromverbrauch selbst im Blick behalten will, hat verschiedene Möglichkeiten:
- Steckdosenmessgeräte: Ideal für einzelne Geräte wie Kühlschränke, Fernseher oder Computer.
- Unterzähler im Schaltschrank: Ermöglichen die Messung einzelner Stromkreise, etwa für eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus.
- Smart Meter: Digitale, fernauslesbare Stromzähler, die detaillierte Verbrauchsdaten liefern.
Alle Optionen, die in den Sicherungskasten integriert werden sollen, müssen von einem Elektriker installiert werden.
Smart Meter – die Zukunft der Strommessung
Seit 2020 schreitet der gesetzlich vorgeschriebene Einbau intelligenter Messsysteme voran. Smart Meter bieten viele Vorteile:
- Detaillierte Verbrauchsanalyse in Echtzeit
- Möglichkeit zur Fernablesung
- Bessere Kontrolle bei variablen Stromtarifen
Seit der Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes im Jahr 2023 gilt ein beschleunigter Rollout-Zeitplan. Informationen dazu bietet die Bundesnetzagentur: Bundesnetzagentur - Messwesen.
Darf man einen eigenen Zähler einbauen?
Grundsätzlich ja – aber nur unter folgenden Bedingungen:
- Der Zähler befindet sich hinter dem Hauptzähler.
- Der Einbau erfolgt durch einen zugelassenen Elektriker.
- Die Installation beeinträchtigt nicht die Sicherheit der Anlage.
Typische Einsatzbereiche für eigene Unterzähler sind Mietwohnungen, Garagen, Heizsysteme oder Photovoltaikanlagen. Wichtig ist, dass der private Zähler nicht als Abrechnungsgrundlage für Energielieferungen genutzt wird, es sei denn, er ist eichrechtskonform.
Gefahren bei Eigenmontage
Viele unterschätzen die Risiken einer unsachgemäßen Installation. Selbst kleinste Fehler im Sicherungskasten können lebensgefährlich sein oder zu Bränden führen. Deshalb:
- Keine Arbeiten ohne Fachkenntnis: Strom ist unsichtbar, aber tödlich.
- Haftungsrisiken: Bei Schäden durch Eigenmontage kann die Versicherung die Leistung verweigern.
Die Elektroinstallation muss der DIN VDE 0100 entsprechen. Arbeiten dürfen nur durch qualifiziertes Personal erfolgen. Orientierung gibt der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH): www.elektrohandwerk.de.
Checkliste: Was darf ich selbst tun?
- ✅ Geräte an der Steckdose messen (mit Strommessgerät)
- ✅ Elektriker mit Unterzähler beauftragen
- ❌ Sicherungskasten öffnen und verändern
- ❌ Stromzähler selbst austauschen oder manipulieren
Fazit
Wer seinen Stromverbrauch messen und optimieren möchte, kann mit legalen und sicheren Mitteln viel erreichen – von einfachen Steckdosenmessgeräten bis hin zu professionell installierten Unterzählern oder Smart Metern. Der Sicherungskasten und der offizielle Stromzähler hingegen sind Bereiche, die ausschließlich Fachleuten vorbehalten sind. Wer hier selbst Hand anlegt, riskiert nicht nur Gesundheit und Sachschäden, sondern auch rechtliche Konsequenzen. Nutzen Sie die Expertise von Elektrikern und lassen Sie sich ggf. beraten, um sichere und rechtskonforme Lösungen zu finden.